Dr. iur. Christoph Schneider
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE:
Herr Dr. Schneider berät bei der Unternehmensakquisition, bei Umstrukturierungen und der Unternehmensnachfolge sowohl zivil- als auch steuerrechtlich. Daneben ist Herr Dr. Schneider im Internationalen Steuerrecht tätig.
FREMDSPRACHEN:
Englisch, Französisch